Applaus 2025: Jetzt um den Preis für herausragendes Liveprogramm bewerben

Auch 2025 werden mit dem APPLAUS-Award – dem Spielstättenpreis, wie er früher einmal genannt wurde – wieder bundesweit Livemusikspielstätten und Konzertreihen für ihr Programm und ihr kulturelles Engagement ausgezeichnet. Der Preis, vergeben von der Initiative Musik, geht in seine zwölfte Runde. Vom 24. April bis zum 22. Mai 2025 können sich Veranstalter und Clubbetreiber aus dem ganzen Bundesgebiet bewerben. Das traditionell beliebte Gruppenfoto der Preisträger mit Claudia Roth fällt zwar dieses Jahr dank Regierungswechsel aus, aber immerhin: Der Preis wird trotz angespannter Kulturhaushalte weiterhin vergeben – ein Umstand, der für sich genommen bereits als gutes Zeichen gelten kann. In Zeiten, in denen die öffentliche Kulturförderung zunehmend unter Druck steht, bleibt der APPLAUS-Award eine der wenigen stabilen Säulen der Unterstützung für unabhängige Livemusikstrukturen.

Die Auszeichnung ist für viele Veranstaltungsorte eine wichtige Anerkennung. Insbesondere kleinere Spielstätten im Jazzbereich, die oft mit geringen finanziellen Mitteln und hohem ehrenamtlichem Einsatz arbeiten, können durch die Preisgelder einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung ihrer Arbeit erhalten. Die Ausschüttung erfolgt in sechs Kategorien mit Preisgeldern von bis zu 50.000 Euro. Insgesamt stehen rund 1,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Bewerben können sich Spielstätten und regionale Veranstalter, die in Deutschland ansässig sind und im Bereich Popularmusik und Jazz aktiv sind. Teilnahmeberechtigt sind Einrichtungen mit mindestens zehn nachweisbaren Konzerten im Jahr 2024 – in den Hauptkategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ sind 48 kuratierte Veranstaltungen Voraussetzung. Für diese Kategorien gilt zudem eine Fördermittelgrenze von unter 40 Prozent öffentlicher Unterstützung im Jahr 2024. Bei Überschreiten dieser Grenze kann eine Bewerbung weiterhin eingereicht werden, jedoch nur für eine Auszeichnung ohne Preisgeld.

Inhaltlich gliedert sich der APPLAUS-Award in drei Programm- und drei Themenkategorien. Neben der Würdigung von Programmarbeit werden auch Aspekte wie Inklusion, Nachhaltigkeit und diskriminierungsfreies Veranstalten berücksichtigt. Jede Spielstätte kann sich mit maximal zwei Anträgen bewerben: einer in einer Programmkategorie und einer in einem thematischen Bereich.

Der Preis wird durch die Initiative Musik im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vergeben. Die vollständigen Teilnahmebedingungen und Hinweise zur Bewerbung sind ab dem 24. April 2025 auf der Website der Initiative Musik einsehbar.

Gerade im Bereich des nichtkommerziellen Jazz ist der APPLAUS-Award oft eine der wenigen Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für kontinuierliche kulturelle Arbeit zu erhalten. Wer in diesem Feld aktiv ist, sollte die Gelegenheit zur Bewerbung nutzen – solange es diese Auszeichnung noch gibt.

Weiterführende Links:
| https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/applaus/
| https://www.initiative-musik.de/

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© 1997 – today | ISSN 2751-4099