Der Stiftungsgedanke war die Absicht einer langfristigen, gezielten und personenbezogenen Unterstützung von Musikerinnen und Musikern. Ihrem Stiftungszweck entsprechend will die Stiftung Àrvore zur kulturellen Vielfalt – namentlich im Bereich der Musik – sowie zu einer offenen Gesellschaft beitragen. Zudem ist die Stiftung interessiert, die öffentliche Wahrnehmung für die Interessen der Musikerinnen und Musiker zu stärken.
Die Stiftung Àrvore vergibt Lebenskostenbeiträge an Musiker, die an den Schnittstellen von Jazz, Improvisierte Musik, Rock und Pop arbeiten, andere Musikgenres werden nicht gefördert. Das Maximalalter der Geförderten beträgt 60 Jahre und die Bewerber müssen mindestens seit sechs Jahren in Ihrem musikalischen Feld tätig sein. Bewerben können sich Menschen aus der Schweiz und aus Deutschland.
Die genauen Regularien zur Förderung finden sich auf der Stiftungshomepage. Zu beachten ist das kurze Zeitfenster für die Bewerbung, dass am 19. August um 12:00 Uhr für 24 Stunden geöffnet wird.
Hinweis: fälschlicherweise war hier in der ursprünglichen Meldung zu lesen, dass die Zielgruppe sich auf Schweiz und Österreich beziehen würde. Richtig ist, wie jetzt korrigiert: Bewerbungen sind aus der Schweiz und aus Deutschland möglich.