Im Rahmen von NEUSTART KULTUR fördert Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit 27 Millionen Euro Musikclubs und Livemusik-Spielstätten. Das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland“ richtet sich an kleinere und mittlere Spielstätten im gesamten Bundesgebiet. Es wird von der Initiative Musik – der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – realisiert. Musikclubbetreiber können ab dem 27. August 2020 eine Förderung beantragen.
Spielstätten und Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 150.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung.
Antragsberechtigt sind Betreiber von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie müssen nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020, seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen und kuratierten Konzertbetrieb realisiert haben. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland LiveMusikKommission (LiveKomm) unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner mit seiner fachlichen Expertise aus der Clubbranche.
Rahmenbedingungen für die Musikclubs
Umfang der Förderung nach Kategorie
- Kategorie 1 – bis zu 50.000 Euro
Musikclubs mit bis zu 250 unbestuhlten Plätzen - Kategorie 2 – bis zu 100.000 Euro
Musikclubs mit bis zu 1.000 unbestuhlten Plätzen - Kategorie 3 – bis zu 150.000 Euro
Musikclubs mit bis zu 2.000 unbestuhlten Plätzen
Förderfähige Ausgaben sind u.a.:
- Projektbezogene Ausgaben für Planung, Organisation, Verwaltung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung
- Angemessene Gagen für die Musiker
- Veranstaltungsbedingte Sach- und Personalausgaben
- Beratungen/Weiterbildungen/Qualifizierungen, z.B. für Digital-Strategien/Umsetzung
- Mietentgelte für Backline, Ton und Licht und sonstiges technisches Equipment
- Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz)
Antragsstart: 27. August 2020, 10 Uhr
Workshops und Antragsberatung: ab 24. August 2020
Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Oktober 2020.