Auftrittsförderung für Jazzmusiker aus Baden-Württemberg außerhalb Baden-Württembergs: Jetzt für 2025 bewerben

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg stellt auch 2025 Fördermittel für professionelle Jazzmusiker bereit, die außerhalb Baden-Württembergs auftreten möchten. Das Programm zielt darauf ab, die baden-württembergische Jazzszene national und international zu stärken und unterstützt Konzertreisen mit Zuschüssen zu Reise- und Aufenthaltskosten.

Förderziel und Voraussetzungen

Die Förderung richtet sich an Ensembles, Solisten und Bandmitglieder, die:

  • Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben.
  • Konzertreisen mit mindestens drei Auftritten planen (Einzelkonzerte werden nur in Ausnahmefällen gefördert).
  • Eine schriftliche Zusage des Veranstalters mit Angabe der Gage vorlegen können.

Die geförderten Auftritte müssen zwischen dem 1. März und dem 31. August 2025 stattfinden. Flugreisen sollen im Sinne der Nachhaltigkeit möglichst vermieden werden.

Förderhöhe

Die Zuschüsse sind gestaffelt:

  • Deutschland: 200 Euro pro Musiker, maximal 2.000 Euro pro Ensemble.
  • Europa: 400 Euro pro Musiker, maximal 4.000 Euro pro Ensemble.
  • International: 800 Euro pro Musiker, maximal 8.000 Euro pro Ensemble.

Konzertreisen nach Russland sowie Auftritte in Ländern mit Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind ausgeschlossen. Nach der Tournee müssen Nachweise wie Presseberichte oder Programmhefte eingereicht werden.

Bewerbung und Frist

Anträge sind bis zum 15. Januar 2025 über ein Onlineformular einzureichen. Dabei müssen alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Veranstalterzusagen, vollständig vorliegen. Die Vergabe erfolgt durch eine unabhängige Jury.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Website des Jazzverbands Baden-Württemberg: www.jazzverband-bw.de. Rückfragen können per E-Mail an info@jazzbuero-bw.de oder telefonisch unter (0711) 87 03 55 85 gestellt werden.

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